Grundlage unserer Zusammenarbeit

Unsere Tätigkeit steht immer im Auftrag unserer Mandanten. Dabei ist unsere Vorgehensweise klar strukturiert und transparent für Sie. Grundlage für unsere Dienstleistung ist der Maklervertrag in Verbindung mit der Maklervollmacht.

Der Maklervertrag regelt die Grundlagen unserer Zusammenarbeit, insbesondere wird hier geregelt für welche Verträge und in welchen Bereichen wir für Sie tätig werden.

Die Maklervollmacht dient der Legitimation gegenüber Versicherern und Produktgebern. Durch diese können wir Verträge – im Namen unseres Mandanten – in unsere Betreuung übernehmen, kündigen, ändern oder neu eindecken. Auch die Mitwirkung bei einer Schadenregulierung ist möglich.

In vier Stufen zum idealen Ergebnis.

Stufe 1: Aufnahme und Besprechung der „Beratungsgrundlage“. Nachdem wir uns bei Ihnen anhand unserer „Erstinformation“ vorgestellt haben, besprechen wir mit Ihnen Ihre persönlichen Wünsche und Ziele, was Ihnen wichtig und unwichtig ist und zu welchen Themen Sie konkret beraten werden möchten. Ihre Angaben halten wir als Grundlage für die weitere Beratung schriftlich fest.

Stufe 2: Wir erarbeiten Lösungskonzepte und Alternativen. Wir erstellen Ihnen eine Analyse für alle Bereiche, die Ihnen persönlich wichtig sind und erarbeiten Ihnen ein maßgeschneidertes Lösungskonzept. Für ihre bereits bestehenden Versicherungen bieten wir Ihnen individuelle Vergleichsangebote falls nötig.

Stufe 3: Wir stellen Ihnen ihr persönliches Konzept vor. In einem zweiten persönlichen Gespräch präsentieren wir Ihnen die von uns erstellten Lösungen um Ihre Versorgung und Ihren Versicherungsschutz im Preis-Leistung-Verhältnis zu optimieren. Sind Sie mit unseren Vorschlägen einverstanden, kümmern wir uns um alles weitere.

Stufe 4: Laufende Betreuung Durch eine laufende Betreuung halten wir Ihre Verträge ständig auf einem aktuellen Stand und informieren Sie über gesetzliche und vertragliche Änderungen und Verbesserungen.